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   VGH Bayern, 24.11.2008 - 19 ZB 08.857, 19 ZB 08.859   

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https://dejure.org/2008,47727
VGH Bayern, 24.11.2008 - 19 ZB 08.857, 19 ZB 08.859 (https://dejure.org/2008,47727)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.11.2008 - 19 ZB 08.857, 19 ZB 08.859 (https://dejure.org/2008,47727)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. November 2008 - 19 ZB 08.857, 19 ZB 08.859 (https://dejure.org/2008,47727)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Waffenrecht/Jagdrecht; Widerruf Waffenbesitzkarte, Ungültigerklärung des Jagdscheins; Unzuverlässigkeit (Vermutung; keine Beibringung eines Gutachtens zur Eignung); (keine) ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (Angriffe auf Beweiswürdigung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2008 - 19 ZB 08.857
    Nach der Rechtsprechung des Senats bestehen ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils, wenn aufgrund der Darlegungen im Zulassungsverfahren nach summarischer Prüfung der Erfolg der Berufung wahrscheinlicher ist als der Misserfolg, ferner dann, wenn die geltend gemachten Gesichtspunkte mit hinreichendem Gewicht gegen die Richtigkeit des Urteils sprechen bzw. schon dann, wenn einzelne tragende Tatsachenfeststellungen mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, B. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00).
  • VG Ansbach, 20.02.2008 - AN 15 K 07.03353

    Ungültigerklärung und Einziehung eines Jagdscheins; tatsachengestützte Annahme

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2008 - 19 ZB 08.857
    Mit der Rüge, das erstinstanzliche Gericht sei dem Verdacht des Kl., die Zeugin H. leide an krankhaften Verfolgungswahn, nicht gefolgt, und die Begründung des Verwaltungsgerichts hierzu widerspreche jeglicher Logik, wendet sich der Kl. gegen die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Beweiswürdigung der Aussagen der Zeugin H., die diese über die Vorfälle in dem von ihr und dem Kl. sowie weiteren Mietparteien bewohnten Haus gemacht hat (S. 12 bis 14 der Urteilsgründe im Verfahren AN 15 K 07.03354 bzw. Seite 13 bis 16 der Gründe im Verfahren AN 15 K 07.03353).
  • VGH Bayern, 17.07.2006 - 19 C 06.188
    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2008 - 19 ZB 08.857
    Etwa verbleibende Zweifel an der Zuverlässigkeit bzw. persönlichen Eignung des Kl. mussten deshalb angesichts der Beweislastregel des § 17 Abs. 6 BJagdG und § 6 Abs. 2 WaffG zu Lasten des Kl. gehen, solange er nicht das behördlicherseits geforderte Gutachten, das seine körperliche und geistige Eignung belegt, beigebracht hat (vgl. BayVGH, B. v. 17.7.2006 - 19 C 06.188).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2012 - 11 S 58.12

    Anspruch auf Erteilung beziehungsweise Verlängerung eines Jagdscheines

    Weigert sich der Betroffene in einem solchen Fall, das entsprechende Gutachten beizubringen, oder bringt er dieses aus zu vertretenden Gründen nicht fristgerecht bei, darf aus der Nichtausräumung der Bedenken auf seine Nichteignung geschlossen werden (§ 4 Abs. 6 AWaffV, Bayer. VGH, Beschluss vom 24. November 2008 - 19 ZB 08.857, 19 ZB 08.859 -, juris 19 ZB 08.857, Rz. 6; Heller/Soschinka, Waffenrecht, 2. Auflage, Rz. 813; A. Tausch in: Schuck, Bundesjagdgesetz, § 17 Rz. 19).
  • VG München, 27.03.2017 - M 7 S 17.115

    Widerruf von Waffenbesitzkarten

    Gelingt ihr dies nicht, gehen verbleibende Zweifel zu ihren Lasten (vgl. BayVGH, B. v. 24. November 2008 - 19 ZB 08.857, 19 ZB 08.859 - juris Rn 7).
  • VG Würzburg, 12.03.2012 - W 5 S 12.145

    Interessenabwägung; fehlender Nachweis der persönlichen Eignung

    Es wäre letztendlich der Öffentlichkeit nicht vermittelbar, wenn trotz entsprechender gewichtiger Anhaltspunkte für eine fehlende jagd- bzw. waffenrechtliche Eignung und Zuverlässigkeit dem Betroffenen der Besitz von Waffen und Berechtigungen belassen würde, solange keine endgültige Klärung erfolgt ist, und es zwischenzeitlich zu einer Gefährdung oder gar einer Verletzung von Leben und Gesundheit Dritter käme (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2008, Az: 19 ZB 08.857/859, Rd.Nr. 7 in juris; Heller/Soschinka, Waffenrecht, 2. Auflage 2008, Rd.Nr. 785).
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